Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland entschied im März 2022, dass jede noch so kleine Menge erneuerbar erzeugten Stroms die Grundrechte der Bürger schützt. Anlass hierzu war eine Klage bezüglich der Bürgerbeteiligung bei Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern.
Gesetzlich begründet das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung mit folgenden Argumenten (hier in Auszügen, umfassend hier nachzulesen):
Der Ausbau der erneuerbaren Energieträger dient zwei wesentlichen Aspekten: einerseits dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch zukünftiger Generationen und damit dem Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels. Andererseits dient der Ausbau der Erneuerbaren Energien dem Gemeinwohl: die sichere Stromversorgung wird gewährleistet, denn durch einen hohen Anteil heimischer Energiegewinnung sinkt die Abhängigkeit von Energieimporten.
Durch die CO2-neutrale Stromgewinnung wird dem menschengemachten Klimawandel somit aktiv entgegengewirkt – dies gilt für “jede auf den weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien gerichtete Maßnahme”.
Im Urteil wird auch die Verantwortung des Staates betont. Laut Deutschem Grundgesetz hat dieser die Pflicht, “Leben und Gesundheit sowie das Eigentum vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen”. Somit ist hier der Staat gefordert, Maßnahmen sowohl zur nachhaltigen Stromgewinnung als auch zur Energieeinsparung umzusetzen.
Genauso wie Deutschland haben auch die anderen Staaten nach Auffassung des Gerichts (das sich hier der Meinung des Weltklimarates anschließt) dieselbe Pflicht, denn “kein Staat kann die globale Erwärmung allein verhindern”. Die Anstrengung jedes einzelnen Staates ist wichtig, allerdings kann langfristig nur eine Besserung erfolgen, wenn global gesehen wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden.
Das Gericht führt weiter aus, dass jede einzelne Maßnahme, die zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führt, den Anforderungen des Schutzes für Gesundheit, Leben und Eigentum genügt – auch wenn dieser Beitrag gering ist. Hieraus ist abzuleiten, dass die CO2-freie Energiegewinnung aus kleineren, dezentralen Wasserkraftwerken einen relevanten Beitrag zur Minderung des Klimawandels leisten und dieser Beitrag Grundrechte schützt.
Zusammengefasst stellt dieses Urteil einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar – es braucht einen schnellen Ausbau aller Erneuerbaren. Auch wenn der Beitrag eines einzelnen Windrades, einer einzelnen PV-Anlage oder eines einzelnen Kleinwasserkraftwerks auf den ersten Blick gering erscheinen mag, so können sie es in der Summe doch gemeinsam schaffen, den menschengemachten Klimawandel nachhaltig abzumildern.