Gewässer sind vor allem eines: Lebensräume. Dabei ist es egal ob für Amphibien, für Säugetiere wie den Biber, oder für Fische. Auch Kleinstlebewesen, wie Zooplankton, spielen in der aquatischen Nahrungskette eine grundlegende Rolle. Der Rückgang der aquatischen Vielfalt hat zahlreiche Gründe.
Die Menschheit drängt sich seit vielen Jahrhunderten immer mehr in verschiedene Ökosysteme hinein. Da wir Wasser zum (Über)leben brauchen, siedeln wir uns nahe an Gewässer wie Flüssen an. Zur Landgewinnung und Schiffbarmachung wurden Flüsse begradigt, was ihnen ihren natürlichen Raum nahm und die Fließgeschwindigkeit erhöhte.
Wir nutzen das Wasser als Quelle, und wir nutzen die Lebewesen darin als Nahrung. In Deutschland werden laut Statistiken 400.000 Tonnen an Fischereierzeugnissen pro Jahr produziert. In Österreich werden pro Kopf 7,3 kg Fisch konsumiert, in Deutschland sind es etwas weniger mit 4,1 kg Fisch pro Kopf.
Wie eine Forschungsgruppe der Universität Heidelberg feststellen konnte, hat der massive Rückgang von Fischarten in der Oberen Donau, hier v.a. der Äsche und der Barbe, seit den 1980er Jahren vor allem ökotoxikologische Ursachen. Dabei fokussierten sie ihre Untersuchungen auf prioritäre organische Schadstoffe in den Sedimenten, die erst nach einer gewissen Verweildauer ihre schädigende Wirkung entfalten.
Spurenstoffe aus Pflanzenschutzmitteln, Arzneimitteln, Industriechemikalien und Schwermetallen (um nur einige zu nennen) haben auch in geringsten Mengen negative Auswirkungen auf Wasserorganismen. Auch multiresistente Keime in Gewässern werden immer mehr zum Problem, was ebenfalls zu einem Rückgang verschiedener Fischarten führt.
Die Kleinwasserkraft steht häufig in der Kritik, dass durch die Kraftwerke die heimischen Fische einem hohen Risiko ausgesetzt seien, ihr Lebensraum eingeschränkt werde und sie durch die Kraftwerke selbst sterben würden. Grundsätzlich ist es richtig, dass Kraftwerke einen Eingriff in das Ökosystem darstellen, genauso wie jeder andere Eingriff des Menschen, etwa in Form von Hochwasserschutzbauten oder Flussbegradigungen.
Kleinwasserkraftwerke sind aber auch einer Reihe von gesetzlichen Regelungen, von der europäischen bis zur kommunalen Ebene, unterworfen. Wenn ein Kraftwerk gebaut oder revitalisiert wird, darf laut der geltenden Gesetzgebung der Zustand des Gewässers grundsätzlich nicht verschlechtert werden. Aus diesem Grund wird – neben weiteren Maßnahmen – die Durchgängigkeit sichergestellt. Dabei werden sogenannte Fischwanderhilfen installiert, damit die Fische das Bauwerk gefahrlos passieren können. Es liegt zudem auch aus finanziellen Gründen im Interesse der KraftwerksbetreiberInnen, die Fische zu schützen und sie von den Turbinen fernzuhalten: Denn nicht nur die Fische können durch die Turbinen zu Schaden kommen, auch umgekehrt kann die Kraftwerksanlage durch vom Biber abgenagte Zweige o.ä. Schaden erleiden. Dies wird durch enge Stab-Abstände am Rechen und zusätzlich durch die bereits erwähnten Umgehungswege gewährleistet. In einigen Fällen, wie bei Wasserkraftschnecken, ist es sogar möglich, dass der Fisch die Turbine unbeschadet passiert.
Eine weitere wesentliche Regelung zum Schutz der Fische stellt die sogenannte Mindestwassermenge dar: Diese bestimmt für Ausleitungskraftwerke, wie viel Wasser im ursprünglichen Gewässer verbleiben muss. Sie wird je nach Gewässer und Kleinwasserkraftwerk individuell bestimmt. Dadurch wird sichergestellt, dass immer genug Wasser im Fluss bleibt, in dem sich die Fische bewegen können.
Dass ökologisch intakte Gewässer den BetreiberInnen von Kleinwasserkraftwerken ein großes Anliegen sind, beweist die Branche durch Investitionen und Entwicklungen. In den letzten 10 Jahren wurden rund 85 Millionen Euro in Projekte investiert, durch die Flüsse und Bäche durchgängig gemacht und der Zustand der Gewässerökosysteme verbessert wurde.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Schutz der Fische ein wesentliches Konzept in der Gesamtthematik der Kleinwasserkraft darstellt, und das auch in Zukunft forciert werden wird.