Kleinwasserkraftwerke sind sogenannte Querbauwerke. Das bedeutet, dass sie quer zum Gewässer gebaut werden, sich also von einer Flussseite zur anderen erstrecken. Das Wasser fließt dann durch das Kraftwerk, treibt die Turbine an und erzeugt auf diese Weise Strom. Doch was ist mit den Fischen, die mit dem Wasser durch das Kraftwerk schwimmen? Damit diese nicht zu Schaden kommen, werden sogenannte Fischaufstiegshilfen installiert. Diese Anlagen sorgen dafür, dass Fische das Kraftwerk gefahrlos und ohne Verletzungen passieren können.
Es gibt eine ganze Reihe an Systemen, die dafür genutzt werden können. Jede Anlage hat Vor- und Nachteile, und nicht jede Anlage ist überall und vor allem nicht für jeden Fischart sinnvoll. Daher werden solche Anlagen stets mit Fachleuten gemeinsam geplant und umgesetzt.
Die Durchgängigkeit von Gewässern ist nicht nur den BetreiberInnen ein Anliegen, sondern ist auch in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als eine Qualitätskomponente für die Einstufung des ökologischen Zustandes eines Gewässers aufgeführt. Da das Ziel eines guten ökologischen Zustandes aller Gewässer bis 2027 erreicht werden soll, ist der Ausbau der Durchgängigkeit und damit die Installation weiterer Fischaufstiegshilfen ein erklärtes Ziel. Zudem wird die Verschlechterung der Gewässerökologie bei Neubauten oder bei Revitalisierungen von Anlagen vom Gesetzgeber verboten. Daher müssen vor einem solchen Vorhaben verschiedene Bewilligungen von ExpertInnen eingeholt werden. Kommen diese zu dem Schluss, dass eine Fischwanderhilfe notwendig ist, so muss diese auch umgesetzt werden.
Es gibt verschiedene Arten von Fischaufstiegshilfen. Man kann sie grundsätzlich in technische und naturnahe Aufstiegshilfen unterteilen. Daneben gibt es noch Mischtypen. Folgenden Systeme werden vorrangig eingesetzt:
• Umgehungsgerinne
• Beckenpässe
• Schlitzpässe
• Rampen
• Fischaufstiegsschnecken
• Fischlifte
• Denilpässe
• Zwei-Kammern Fischwanderhilfen
Fischaufstiegshilfen sind ein zentrales System, das bei Kleinwasserkraftwerken eingesetzt wird, um die Lebewesen unserer Flüsse zu schützen. Sie sorgen dafür, dass Fische und andere Tiere im Einklang mit nachhaltiger, grüner Stromproduktion existieren können, und sind somit als Bestandteil moderner Wasserkraftanlagen nicht mehr wegzudenken.
In der Praxis sind Fischwanderhilfen sehr aufwändig und teuer herzustellen. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, im Bereich der Hydromorphologie, also der “Durchgängigmachung”, werden einerseits von der öffentlichen Hand (Bund, Land, Kommunen) und andererseits von privaten Betreiberinnen und Betreibern von Wasserkraftanlagen aufgebracht. Laut Zwischenbericht des Umweltministeriums zur Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg wurden rund 1/3 der Kosten von Privaten getragen.