Die Elektrizitätsabgabe ist eine Abgabe, die auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie geleistet werden muss. Sie findet in Österreich Anwendung und ist durch das Elektrizitätsabgabegesetz geregelt. Die Abgabe beträgt grundsätzlich 0,015€ je kWh, durch die steuerliche Entlastung, die seit 1. Mai 2022 gilt und bis zum 30. Juni 2023 andauert, wurde die Elektrizitätsabgabe auf 0,001 € gesenkt.
Die Abgabe muss geleistet werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- elektrische Energie wird direkt geliefert
- Elektrizitätsunternehmen verbrauchen elektrische Energie
- selbst gewonnene elektrische Energie wird verbraucht
Zu diesen Regelungen gibt es einige Ausnahmen. Die Abgabe muss nicht geleistet werden für…
- elektrische Energie, soweit sie für die Erzeugung und Fortleitung von elektrischer Energie, Erdgas oder Mineralöl verwendet wird;
- elektrische Energie, soweit sie für nichtenergetische Zwecke verwendet wird (z.B. bei chemischen Prozessen);
- von Elektrizitätserzeugern selbst erzeugte elektrische Energie, wenn deren Menge, die nicht in das Netz eingespeist, sondern von diesen Elektrizitätserzeugern selbst verbraucht wird, nicht größer als 5 000 kWh pro Jahr ist;
- erneuerbare Energieträger von Elektrizitätserzeugern (Privatpersonen oder Unternehmen), einschließlich gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen sowie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, selbst erzeugte und verbrauchte elektrische Energie.
Besonders die Ausnahme, dass die Abgabe dann entfällt, wenn Strom aus Erneuerbaren selbst gewonnen und selbst verbraucht wird, stellt für Privatpersonen genauso wie für KMU´s eine attraktive Möglichkeit der langfristig kostengünstigen Energieversorgung durch Erneuerbare dar, beispielsweise durch Solarenergie oder durch ein eigenes Kleinwasserkraftwerk – damit werden nicht nur die eigenen Finanzen geschont, sondern auch der Umwelt etwas Gutes getan!