Biber sind anpassungsfähige Tiere, die überall vorkommen können, wo Wasser permanent vorhanden ist und es ausreichend Winternahrung in Form von Weichhölzern (z.B.: Weiden, Pappeln, etc.) gibt. Sie besitzen eine enorme Gestaltungskraft und verändern die Lebensräume an den von ihnen besiedelten Gewässern. Das hat positive Wirkungen auf die Artenvielfalt, die Auswirkungen des Klimawandels und den Wasserhaushalt. Nach internationalem Recht ist der Biber als „geschützte Tierart“ in der Berner Konvention und in der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie verankert. Das bedeutet, dass das Tier nur im genehmigten Ausnahmefall als letzter Ausweg bejagt oder gefangen werden darf.
Aufgrund seiner Fähigkeiten, Dämme anzulegen und Gewässer aufzustauen, Gehölze mit einem Umfang von mehr als 60 Zentimetern zu fällen und Baue ins Erdreich zu graben kann der Biber als „Schlüsselart“ von Auen-Ökosystemen seine Umwelt aktiv gestalten und verändern. Seit der Ausrottung des Bibers 1850 hat der Mensch die Gewässer und ihr Umfeld massiv verändert. Feuchtflächen wurden drainiert, Gewässerläufe begradigt oder verrohrt, die Ufer fest verbaut und Ufergehölzstreifen auf ein Minimum reduziert oder vollständig entfernt. Landwirtschaftlich genutzte Flächen reichen häufig unmittelbar bis zur Böschungsoberkante, entlang der Gewässer verlaufen Wege, nicht selten auch Kanal-, Wasser- oder Gasleitungen. Das führt zu Konflikten mit der Land-, Forst- und Teichwirtschaft, dem Wasserbau und anderen Interessensgruppen. 90% der Konflikte treten in einem 10 Meter breiten Streifen entlang des Gewässers auf. Die Konflikte, die sich durch das Zusammenleben von Mensch und Biber ergeben, sind vielfältig und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sehr unterschiedlich einzustufen. Eingriffe in den Lebensraum oder die Tötung von Individuen zur Konfliktlösung kann die Probleme mit dem Biber nicht dauerhaft lösen, da diese Eingriffe meist nur kurzfristig zum Erfolg führen. Werden Biber abgefangen oder entnommen, kommt es für gewöhnlich rasch zu einer Wiederbesiedelung der Standorte durch neu einwandernde Jungbiber. Daher ist es wichtig, bereits vor Auftreten eines Konflikts Maßnahmen zu ergreifen.
Präventivmaßnahmen
Viele Konflikte können wesentlich gemildert oder überhaupt verhindert werden, wenn dem Biber mehr Raum entlang der Gewässer in Form von entsprechenden Gewässerrandstreifen von rund 10 Metern gewährt wird. Nicht immer ist die Schaffung solcher Randstreifen möglich, daher können Präventivmaßnahmen in vielen Fällen zu einem Interessensausgleich beitragen.
Wenn es um größere bauliche Maßnahmen an und in Gewässern geht, ist es notwendig, den Schutz des Bibers und seines Lebensraumes sicherzustellen und mögliche Konflikte bereits im Planungsstadium zu berücksichtigen. Adaptierungen zur Vermeidung von Konflikten im Nachhinein sind immer wesentlich teurer und mit einem ungleich höheren Aufwand verbunden.
- Fraßschäden: Als Präventivmaßnahmen bei Fraßschäden haben sich Zäunungen (Einzelzaunschutz bzw. Flächenschutz durch geeignete Maschendraht- oder Elektrozäune) und Schutzanstriche bewährt. Auch für den Baumschutz gibt es geeignete Anstreichmittel.
- Biberdämme: Bei Biberdämmen kann oft durch den Einbau von Drainagerohren bzw. durch eine Verringerung der Dammhöhe Abhilfe geschaffen werden. Entscheidend bei derartigen Eingriffen ist die Funktion des Dammes sowie die verbleibende Restwassertiefe, die jedenfalls nicht unter einen Wert von 80 cm fallen sollte.
- Grabaktivitäten: Grabaktivitäten des Bibers, die zu Einbruchstellen an Dämmen oder Weg- bzw. Straßenböschungen führen können, werden am besten durch den Einbau von Baustahlmatten oder Gittern verhindert.
- Sicherung von Abflüssen: Abflüsse aus Teichen, die von Bibern gerne verstopft werden, können durch den Einbau eines Gitters geschützt werden.
- Bei den Präventivmaßnahmen ist die Materialwahl und Ausführung entscheidend, daher ist es wichtig, vor Maßnahmensetzungen mit einer Biberberater*in oder Bibermanager*in aus dem jeweiligen Bundesland zu sprechen.
Bei den Präventivmaßnahmen ist die Materialwahl und Ausführung entscheidend, daher ist es wichtig, vor Maßnahmensetzungen mit einer Biberberater*in oder Bibermanager*in aus dem jeweiligen Bundesland zu sprechen.
Wasserkraftbereich
Da der Biber eine geschützte Art ist, ist der Handlungsspielraum im Kraftwerksbereich sehr beschränkt. Sollte es beispielsweise zu Dammbauaktivitäten des Bibers im Bereich einer Fischwanderhilfe kommen, wird gemeinsam mit der bzw. dem Kraftwerksbetreibenden ein Lokalaugenschein durch die Biberberatung durchgeführt. Dabei gibt es keine allgemeine Vorgehensweise, denn in jedem Einzelfall müssen die nächsten Schritte der Dammentfernung individuell festgelegt werden. Sollten bei einer solchen Dammentfernung erhebliche Auswirkungen auf das Biberrevier nicht ausgeschlossen werden können, so ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung zu beantragen. Wichtig ist bei ersten Biberanzeichen die Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Sachverständigen welche sich die Situation vor Ort ansehen und bezüglich möglicher Präventivmaßnahmen oder weiterführender Schritte begutachten.