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Klein- und Großwasserkraft

Im öffentlichen Diskurs wird meist nur über „die Wasserkraft“ gesprochen. Darunter versteht man die Umwandlung potenzieller und/oder kinetischer Energie von Wasser mittels einer Wasserkraftmaschine in mechanische Arbeit. Dem entsprechend sind Jahrhunderte alte Mühlen mit Wasserrädern ebenso Wasserkraftwerke, wie die großen Kraftwerke an Donau, Rhein, Inn oder Aare. 

Durch die Vielfältigkeit der Technik geht jedoch leider die notwendige Genauigkeit in der fachlichen Diskussion verloren, weshalb es notwendig ist, diese Begriffe genau zu definieren.  

Die Technologie, die hinter kleinen und großen Wasserkraftanlagen steht, unterscheidet sich grundsätzlich gar nicht, und trotzdem sind die beiden erneuerbaren Energiearten doch etwas anders. Worin besteht der Unterschied? 

Ein Kleinwasserkraftwerk

Was ein Kleinwasserkraftwerk von einem Großwasserkraftwerk unterscheidet, ist in erster Linie die Leistung (in kW, MW oder GW angegeben) und damit die Menge an produzierten Strom bzw. verrichteter Arbeit, angegeben im kWh oder MWh. Eine Kleinwasserkraftanlage mit einer Leistung von 100 kW, kann in einer Stunde 100 kWh erzeugen, in 2 Stunden also 200 kWh. 

Je nach Land ist die Definition eines Kleinwasserkraftwerks etwas anders. In Österreich zählt ein Kleinwasserkraftwerk dann als ein solches, wenn die Leistung weniger als 10 MW (bzw. 10.000 kW) beträgt. Anders sieht das in Deutschland aus: Dort wird ein Wasserkraftwerk als Kleinwasserkraftwerk definiert, wenn es weniger als 1 MW Leistung erzielt. 

Wieder anders sieht es in anderen Teilen der Erde aus, beispielsweise in China: Dort haben Kleinwasserkraftwerke eine Leistung von bis zu 25MW, in Indien bis zu 15MW. 

Der McNary Damm in Oregon – ein Großwasserkraftwerk

Wie man anhand dieser Zahlen sieht, ist die Definition von Kleinwasserkraft von Land zu Land etwas unterschiedlich – eine international einheitliche Definition sucht man vergebens. In der europäischen Union hat man sich jedoch darauf geeinigt, dass Kraftwerke bis zu einer Leistung von maximal 10MW als Kleinwasserkraftwerke gelten.

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