Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert die Durchgängigkeit der Flüsse in Längsrichtung (longitudinal continuity), um Wasserlebewesen die Wanderung entlang des Flusses zu ermöglichen. Der europäische Green Deal geht im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie viel weiter – 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse in Europas Gewässern sollen wieder hergestellt werden. Dabei wird ein sehr umfassendes Konzept von Durchgängigkeit postuliert.
Im EU-Dokument „Barrier removal for River Restoration“ wurden daher Kriterien entwickelt, die weit über die Zielerreichung der WRRL hinausgehen.
In erster Linie geht es darum, dass Flüsse in einem natürlichen Zustand ihre natürlichen Funktionen ungestört erfüllen können, ohne dass menschliche Aktivitäten sie beeinflussen oder beeinträchtigen.
Zentral ist hier der multidimensionale Ansatz der Durchgängigkeit, der über die Durchgängigkeit in Längsrichtung hinausgeht: Auch Landökosysteme werden mit in die Betrachtung einbezogen und damit liegt ein großer Fokus auf Uferzonen von Gewässern und auf Überschwemmungsgebieten. Diese Art der Anbindung des Gewässers an das Umland wird laterale Durchgängigkeit genannt.
Zusätzlich soll die Anbindung der Oberflächengewässer an sowohl das Grundwasser als auch an die Atmosphäre barrierefrei sein (vertikale Durchgängigkeit). Und auch die zeitliche Dimension (temporale Durchgängigkeit) wird einbezogen, die Barrierefreiheit für saisonbedingte Abflussschwankungen fordert.
So wie die WRRL sieht auch die Biodiversitätsstrategie die Notwendigkeit einiger Barrieren an. Sie fordert daher, Barrieren, welche nicht mehr von Nutzen sind, zu entfernen. Die Überprüfung, ob eine Barriere obsolet ist, muss fallspezifisch und unter Bezugnahme auf lokale, regionale und nationale Begebenheiten stattfinden. Hierbei muss auch in Betracht gezogen werden, ob durch die Entfernung ein ökologischer Schaden herbeigeführt wird und/oder wichtige Nutzungen z.B. die Gewinnung erneuerbarer Energie dadurch verhindert würden, so das EU- Strategiepapier.
Die EU ist sich der Tatsache bewusst, dass der überwiegende Teil europäischer Flüsse vom Menschen derart verändert wurde, dass eine vollständige Rückkehr zum ursprünglichen Zustand im großen Stil nicht möglich ist. Daher lautet das Ziel, freifließende Abschnitte in einem Flussnetzwerk, das laut WRRL durchgängig ist, herzustellen.
Das mit 6 Mio. Euro von der EU finanzierte Amber Projekt www.amber.international hat eine Karte mit Barrieren in europäischen Gewässern erstellt. Hier wird schnell ersichtlich, dass nur ein Bruchteil der Barrieren mit der Gewinnung erneuerbarer Energien zu tun hat. Außerdem werden hier die vertikale, horizontale und zeitliche Dimension ausgespart.
Problematisch ist bei der Betrachtung der Durchgängigkeit auch die pauschale Aussage, dass Kleinwasserkraftwerke per se gefährlich und schädlich für Fische und andere Flussbewohner sind. Erstens werden bei immer mehr und mehr Kraftwerken Fischwanderhilfen installiert, die meisten nicht durchgängigen Bauwerke sind auf andere Zwecke wie bspw. den Hochwasserschutz zurückzuführen. Zweitens leisten sie durch ihre CO-2 neutrale Energiegewinnung einen wertvollen Beitrag gegen den Klimawandel, der auch den Flüssen und Flussbewohnern zusetzt.
Aktuell gibt es auf EU Ebene noch keine gemeinsam beschlossenen Methoden, wann ein Flussabschnitt offiziell als frei fließend betitelt werden kann. Was jedoch betont wird, ist die Notwendigkeit der Einzelfallbetrachtung. Auch die Fragmentierung der Flüsse durch natürliche Barrieren wie Naturabstürze oder Wasserfälle müssen in Betracht gezogen werden, um sinnvolle freifließende Einheiten definieren zu können.