Die Energiewende ist in vollem Gange, und immer mehr Länder und Gemeinden suchen nach nachhaltigen Lösungen für ihre Energieversorgung. In diesem Zusammenhang hat die EU im Rahmen des Clean Energy Package for all Europeans (CEP) unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Energiegemeinschaften zu bilden. Diese sollen die Akzeptanz für Erneuerbare Energien erhöhen und Verständnis für die Notwendigkeit der Energiewende schaffen. In Österreich werden Energiegemeinschaften im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geregelt. Die Umsetzung von Energiegemeinschaften in Deutschland ist noch mit einigen Hürden bestück, da laut dem Bündnis Bürgerenergie der Rechtsrahmen fehle, um die gewonnene Energie lohnenswert gemeinschaftlich zu teilen.
Was sind Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften sind im einfachsten Sinne ein Zusammenschluss aus mindestens zwei Teilnehmer*innen zur gemeinsamen Gewinnung und Verwertung von Energie. In Österreich wird zwischen zwei verschiedenen Formen von Energiegemeinschaften unterschieden.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen gewinnen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie nutzen die Infrastruktur des Netzbetreibers (Stromnetz, Gasleitungen) und sind auf den „Nahbereich“ beschränkt. Das bedeutet, dass sie ausschließlich Niederspannungsnetzte (lokale EEG) und Mittelspannungsnetze (regionale EEG) nutzen dürfen. An einer EEG dürfen sich Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden, Klein- und Mittelbetriebe beteiligen. Die Organisationsform der Gemeinschaft kann frei gewählt sein, muss jedoch gewährleisten, dass der Hauptzweck der Gemeinschaft nicht im finanziellen Gewinn liegt.
Bürgerenergiegemeinschaften
Im Gegensatz zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften dürfen Bürgergemeinschaften (BEG) nur elektrischen Energie gewinnen, dafür muss diese jedoch nicht ausschließlich aus Erneuerbaren Quellen stammen. Außerdem ist sie nicht auf einen Nahbereich beschränkt und darf sich über mehrere Netzbetreiber im ganzen Land erstrecken. Ein weiterer Punkt in dem sich BEGs von EEGs unterscheiden sind die Mitglieder und Gesellschafter. Im Gegensatz zu der EEG dürfen in der BEG Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen beteiligt sein, welchen aber nicht erlaubt ist, Kontrolle auszuüben.
Vorteile von Energiegemeinschaften
Anstatt nur passiv Strom zu nutzen, werden Energiegemeinschaften geschaffen, um die Bevölkerung zu einem aktiven Teil der Energiewende zu machen. Indem lokal gewonnene Energie aus diesen Gemeinschaften genutzt wird, trägt man nicht nur zur lokalen Wertschöpfung bei, sondern hilft auch mit, die Klimaziele zu erreichen. Energiegemeinschaften spielen auch eine wichtige Rolle im zukünftigen Energiesystem, da sie den Bedarf an überregionalen Stromtransporten verringern.
Die Kleinwasserkraft kann von Energiegemeinschaften profitieren
Kleinwasserkraftanlagen bieten viele Vorteile für Energiegemeinschaften. Sie sind ideal geeignet für die Integration in dezentrale Energiesysteme und helfen dadurch mit, das Stromnetz zu stabilisieren. Dank der Möglichkeit, Kleinwasserkraftwerke schwarzstartfähig zu gestalten, können diese bei einem Stromausfall helfen, die Versorgung wieder aufzubauen.
Kleinwasserkraftwerke sind zudem dank ihrem hohen Erntefaktor eine langfristig sinnvolle Investition.