Website Preloader

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Logo Kleinwasserkraft
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Energiegemeinschaften – Formen, Förderungen, Vorteile

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden 2021 in Österreich wichtige europäische Ziele umgesetzt. Die Möglichkeit der Gründung von Energiegemeinschaften (EG) ist dabei ein zentraler Bestandteil. EG stellen einen neuen Meilenstein für die Energiewirtschaft dar. Sie ermöglichen eine proaktive Teilnahme an der Energiewende, fördern den Ausbau dezentraler Energiesysteme, bieten wirtschaftliche Anreize und stärken regionale Wertschöpfungsketten.

Dezentralisierung, Digitalisierung und Demokratisierung sind wesentliche Bausteine, um die Transformation des Energiesystems hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung erfolgreich voranzutreiben. In EG kommen alle drei Aspekte zum Tragen. EG schaffen neue Möglichkeiten für Bürger*innen, sich durch die gemeinsame Produktion, Nutzung und den Handel von Energie aktiv an der Energiewende zu beteiligen. EG können dazu beitragen, die Akzeptanz von Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien in der Bevölkerung zu erhöhen und den Anreiz für private Investitionen in die Energiewende zu steigern. Sie können ein wirksames Mittel zur Umstrukturierung unserer Energiesysteme sein, indem sie die Bürger*innen befähigen, die Energiewende vor Ort voranzutreiben und direkt von besserer Energieeffizienz, niedrigeren Rechnungen, weniger Energiearmut und mehr grünen Arbeitsplätzen vor Ort zu profitieren.

Formen von Energiegemeinschaften 

Eine EG ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer*innen, die über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen können. In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) machen es möglich, dass der erzeugte Strom durch mehrere Zählpunktinhaber*innen (teilnehmende Berechtigte) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter*innen oder Eigentümer*innen in Mehrparteienhäusern zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) können Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer*innen einer lokalen EEG sind innerhalb des Niederspannungsnetzes (Netzebenen 6 und 7) miteinander verbunden. Werden auch die Mittelspannungs-Sammelschienen im Umspannwerk (Netzebene 4 und 5) miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG. 

Für Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) gelten ähnliche Regelungen wie für EEG. Im Gegensatz zur EEG ist die BEG nicht auf ein Konzessionsgebiet beschränkt, sondern kann sich über mehrere Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken. Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEG an BEG teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. Kontrolle kann z.B. bedeuten, dass natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen über die Mehrheit in der Mitgliederversammlung verfügen und wichtige Änderungen der Statuten beschließen können. Bei GEA sowie lokalen und regionalen EEG lässt sich Strom nur kleinräumig verkaufen. Dafür sparen die Teilnehmer*innen Energiekosten, Netzentgelte und Steuern. Bei der BEG kann der Strom über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber hinaus in ganz Österreich verkauft werden. Dafür entfallen die finanziellen Vergünstigungen.

Vorteile für Erzeuger*innen 

Innerhalb von EG spielen Erzeuger*innen eine wichtige Rolle. Durch die Teilnahme an der EG wird die produzierte elektrische Energie nicht zur Gänze ins öffentliche Netz eingespeist, sondern je nach Tageszeit und Verbraucherverhalten den EG-Mitgliedern (Verbraucher*innen) zur Verfügung gestellt. Erneuerbare Energieerzeuger*innen können damit ihren produzierten Strom direkt an die Verbraucher*innen verkaufen. Mitglieder einer EG erzielen wirtschaftliche Vorteile, indem sie selbst produzierte Energie zu weitgehend eigenständig festgelegten Bedingungen und Preisen innerhalb der Gemeinschaft verkaufen oder beziehen. Die EEG kann die Preisgestaltung für die in der Gemeinschaft gehandelte und genutzte Energie selbst bestimmen. Dadurch kann über mehrere Jahre hinweg eine Preisstabilität und Planungssicherheit erreicht werden. Der Stromverkauf kann für Anlagenerrichter*innen innerhalb der EEG wie eine langfristig gesicherte Einspeisevergütung wirken. Bezieher*innen profitieren von einem langfristig stabilen Bezugspreis.

Creative minds developing collective innovative ideas. Team of people with bright glowing electric light bulbs. Group of clever young men and women holding shining Edison lightbulbs, close up, closeup

Wie kommen Erzeuger*innen zu einer EG? 

Um Strom in einer EG zu verkaufen, gibt es die Möglichkeit, an einer bestehenden EG teilzunehmen oder eine neue EG zu gründen. Wenn Interesse an einer Teilnahme an einer EG besteht, ist es empfehlenswert, direkt mit den jeweiligen Betreiber*innen Kontakt aufzunehmen. Die Betreiber*innen können spezielle Fragen zur EG am besten beantworten. Um eines der 3.000 aktiven EEG und BEG österreichweit zu finden, gibt es auf der Website der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften (siehe QR-Code am Ende dieses Artikels) eine Übersichtskarte der österreichischen EG. Oft können auch Gemeindezeitungen, Informationsabende in der Gemeinde oder die Websites von Gemeinden oder lokalen Betrieben ebenso gute Quellen sein, um sich über EG in der Nähe zu informieren. Vor der Gründung ist der Teilnehmerkreis zu bestimmen, welche Erzeugungsanlagen vorhanden sind und wie viele Verbraucher*innen Interesse haben. Im nächsten Schritt muss geklärt werden, ob die organisatorischen Aufgaben intern abgewickelt oder an Dienstleister vergeben werden. Dann wird eine passende Rechtsform benötigt und die EG wird als Marktteilnehmer am Elektrizitätsmarkt registriert. Zu diesem Zweck kann beispielsweise ein Verein, eine Genossenschaft oder eine Kapitalgesellschaft gegründet werden. In den Satzungen beziehungsweise Vereinsstatuten werden anschließend Details wie der Energiepreis oder der Aufnahmeprozess für neue Mitglieder geregelt. Mit dem Vertragsabschluss wird die Anmeldung der EG beim Netzbetreiber offiziell abgeschlossen. Der Vertragsabschluss gliedert sich in zwei Bereiche: Vereinbarung zwischen EG und Netzbetreiber und Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netzzugangsvertrag zwischen einzelnen Teilnehmer*innen und dem Netzbetreiber. Im letzten Schritt erfolgen die Anbindung an die Marktkommunikation (z.B. per EDA Anwenderportal) und die Inbetriebnahme. Hierüber werden die Daten zu den Energiemengen der innergemeinschaftlichen Erzeugung und der Verbräuche übermittelt. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die technischen Voraussetzungen (z.B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die EG sicherzustellen. Damit Strom aus EG effizienter genutzt werden kann, ist es möglich, an mehreren EG gleichzeitig teilzunehmen (= Mehrfachteilnahme). Dies ist unabhängig davon, ob die Teilnahme als Erzeuger*in, Überschusseinspeiser*in oder Verbraucher*in erfolgt, und ob man bereits Teil einer EG ist oder neu einsteigt. Jeder Zählpunkt, also jede Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage, kann seit 08.04.2024 gleichzeitig an bis zu fünf EG teilnehmen und von diesen Energie beziehen bzw. Energie für diese bereitstellen. Über den Teilnahmefaktor ist die Steuerung des handelbaren und gehandelten Stromanteils flexibel möglich.

Organisatorische Herausforderungen 

Trotz vieler Vorteile ist die Gründung einer EG nicht immer einfach. Die Planung und Umsetzung können arbeitsaufwendig und komplex sein. Es muss bereits ein ausgereiftes Wissen und Verständnis für den Stromhandel vorhanden sein, bevor eine solche Gemeinschaft auf die Beine gestellt werden kann. Aufwändig stellen sich meist die organisatorischen Hürden dar, wie die Gründung und der Betrieb der EG oder das Herausfinden von Optimierungspotenzialen. Dienstleister bieten Contractingmodelle sowie Plattformen an und übernehmen die gesamte Abwicklung sowie die laufenden Abrechnungen. Das Problem der Abrechnung liegt vorwiegend daran, dass die Netzbetreiber die Daten nicht fristgerecht liefern. Laut Gesetz müsste dies der Netzbetreiber rechtzeitig zur Verfügung stellen. Meist liegt das an den Smart-Metern, die nicht korrekt die Erzeugung und den Verbrauch übermitteln. Dieses Problem wird sich aber mit der technischen Aufrüstung in naher Zukunft minimieren. Beachtet werden muss, dass Kraftwerksbetreiber*innen für die Restenergie, die nicht in der EG verbraucht wird, weniger Geld bekommen. Die Stromabnehmer zahlen dafür weniger. Diese Wertminderung soll mit dem neuen ElWG entfallen. Förderung Vom Klima- und Energiefonds wird eine Förderung für die Planung und die Umsetzung von EEG, BEG und GEA mit innovativem Charakter, die die verschiedenen Phasen der Errichtung, des Betriebs und der quartalsweisen oder monatlichen Abrechnung bedient, angeboten. Hierbei sind Mindestinhalte im Hinblick auf Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter zu erfüllen. Es kann eine Förderung immaterieller Leistungen bis zu 50% (mit Bonus bis zu 100%) der Nettokosten gewährt werden. Die maximale Förderung beträgt 20.000 Euro und kann bis 31.03.2025 eingereicht werden. 

Zukunft

Energiegemeinschaften werden in Zukunft eine wichtige Rolle im Energiesystem und bei der Dekarbonisierung der Energieversorgung spielen. Sowohl BEG als auch Gemeinschaften für Erneuerbare Energien werden hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Weitere Informationen rund um das Gründen, Betreiben und Teilnehmen von EG finden Sie auf der Website der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. Dort sind auch Musterverträge, Unterlagen sowie hilfreiche Tools wie die Abschätzung von Energiemengen und der Wirtschaftlichkeit von EG und weitere Best Practice Beispiele zu finden. 

Die Fishcon-Schleuse

Neue Fischwanderhilfe stellt die Durchgängigkeit bei Wasserkraftwerken her Bei der Fishcon-Schleuse handelt es sich um eine Weiterentwicklung einer herkömmlichen...

Die Strom-Boje®

Ein neues Kleinwasserkraftwerk kämpft sich auf den Markt Innovation und Einsatzorte  Die Strom-Boje besteht aus einem Energieaggregat, einer Turbine und einem...

Inselbetrieb

Kleinwasserkraft abseits des öffentlichen Stromnetzes Nicht überall haben Menschen einen Zugang zum öffentlichen Stromnetz. In vielen abgelegenen Regionen, insbesondere...

Fishheart

Eine zukunftssichere Lösung für den Fischaufstieg Fishheart wurde 2016 in Finnland von drei Fischern gegründet, die erkannten, dass die traditionellen Fischpassagen im...

Kulturgut Kleinwasserkraft

Im September werden die Europäischen Tage des Kulturerbes (European Heritage Days) begangen. Der Europarat rief die Initiative 1985 ins Leben, 1999 schloss sich die...

Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen

Das Wandern der Fische im Laufe ihres Lebens ist eine Verhaltensweise, die zum natürlichen Lebenszyklus aller heimischen Fische gehört. Wandern Fische flussaufwärts und...

Der modifizierte Denilpass

Entwicklung einer wassersparenden und betriebsfreundlichen Fischaufstiegshilfe Entwicklung und hydraulische Erkenntnisse Das primäre Ziel der Forschungsarbeiten bestand...

Energy-Sharing Plattformen

Die Idee hinter Energy Sharing ist es, elektrische Energie direkt zwischen verschiedenen Energieerzeuger*innen und -verbraucher*innen zu teilen, oft innerhalb einer...

Die Hitze verändert unsere Flüsse

Kleinwasserkraft leistet eine Beitrag für kühlere Temperaturen und bietet durch tiefe Gewässerbereiche Rückzugsorte für Fische  Die Art und Weise, wie der Mensch im...

Die Geschichte der (Klein-)Wasserkraft in Österreich und Deutschland

Historisch ist Wasserkraft die Energiequelle schlechthin. So waren um das Jahr 1200 rund 300.000 Wasserräder mit einer mittleren Leistung von 2 PS pro Rad im Betrieb,...