Im Zuge jeglicher Wasserentnahme ist dafür zu sorgen, dass stets genug Wasser vorhanden ist, dass der ökologische Zustand des Gewässers nicht beeinträchtigt wird. Das gilt nicht nur für die Kleinwasserkraft, sondern auch für sämtliche andere Arten der Wassernutzung.
Restwasserregelungen in Österreich und Deutschland
In Österreich ist die Thematik des Restwassers im Wasserrechtsgesetz (WRG) geregelt. Dort heißt es:
„Das Maß der Wasserbenutzung ist in der Bewilligung in der Weise zu beschränken, dass ein Teil des jeweiligen Zuflusses zur Erhaltung des ökologischen Zustandes des Gewässers sowie für andere, höherwertige Zwecke, insbesondere solche der Wasserversorgung, erhalten bleibt.“.
In Deutschland ist die gesetzliche Regelung im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu finden:
„Das Aufstauen eines oberirdischen Gewässers oder das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer ist nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbundene Gewässer erforderlich ist.“
Demnach ist die Restwassermenge von Standort zu Standort unterschiedlich und wird durch einen Bescheid festgelegt.
Das Ziel der Regelungen ist klar, die rein gesetzlichen Bestimmungen vage, sodass die tatsächlichen Restwassermengen von Bescheiden abhängen.
Balance finden
Bei der Erstellung der Gutachten ist einerseits darauf zu achten, dass der gesetzlich vorgeschriebene ökologische Zustand erhalten bleibt. Im Hinblick auf die Energiegewinnung ist jedoch auch wichtig, die Restwasserforderung nicht zu hoch anzusetzen. Je höher die abzugebende Restwassermenge ist, desto weniger Wasser gelangt zur Turbine, ergo wird weniger Strom gewonnen. Insbesondere in Anbetracht der nach wie vor herrschenden Energie- und Klimakrise ist es wichtig, Restwasserforderungen so zu erstellen, dass der gute – oder sogar sehr gute – ökologische Zustand, der bei vielen Kleinwasserkraftwerken herrscht, auch eingehalten wird. Zeitgleich ist es genauso wichtig, keine überhöhten Restwasserforderungen zu stellen, um dem wichtigen Beitrag der dezentralen, ökologisch verträglichen Stromgewinnung durch Kleinwasserkraftwerke nicht entgegenzustehen.