Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eine Bewertung der Qualität europäischen Gewässer vor. Nach einer umfassenden Überprüfung der biotischen (die belebte Umwelt betreffend) und abiotischen (die unbelebte Umwelt betreffend) Faktoren wird eine der 5 Zustandsklassen (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend und schlecht) festgestellt. Auf dieser basierend können anschließend Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet werden.
Zu den hydromorphologischen Qualitätskomponenten zählen der Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit und die Morphologie (= die Geometrie des Gewässer, beispielsweise Längs- und Querprofile) der zu bewertenden Gewässer. Spannend hierbei ist, dass die Kriterien für die Hydromorphologie erst beim „sehr guten“ Zustand genau definiert sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese in den unteren Zustandsklassen keine Rolle spielen – sondern es werden Rückschlüsse auf die Hydromorphologie über die biotischen Komponenten gezogen. Die Klassifizierung in eine Zustandskategorie, die weniger als „Gut“ ist, basiert allein auf der Bewertung biotischer Qualitätsmerkmale.
Parameter zur Hydrologie
Hierbei wird ermittelt, inwiefern eine Wasserausleitung die natürliche Wasserführung beeinflusst. Dies wird über genaue Angaben zur Restwasserstrecke (Länge des Abschnitts, Ausmaß der Belastung, Mindestwassertiefe, etc.) vergleichbar gemacht. Ein weiteres Kriterium ist die Reduktion der Fließgeschwindigkeiten flussaufwärts, welche über den Rückstau gemessen wird. So können Rückschlüsse auf Temperaturveränderungen und Nährstoffvorkommen gemacht werden. Es wird zwischen „seichtem Stau“ und „tiefem Stau“ unterschieden. Der letzte Parameter der Hydrologie ist der Schwall, welcher über die Differenz des Wasserspiegels (Schwall-Amplitude) beschrieben wird. Es wird ebenfalls auf die Geschwindigkeit des Anstieges bzw. Rückganges und die Häufigkeit eingegangen.